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   BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78   

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BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78 (https://dejure.org/1981,1113)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1981 - 6 C 85.78 (https://dejure.org/1981,1113)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 6 C 85.78 (https://dejure.org/1981,1113)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Stellenzulage - Herausgehobene Funktion - Zulageberechtigung - Zulageregelung - Zulageberechtigender Tätigkeitsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 9.72

    Stellenzulage für Strahlflugzeugführer - Entsprechende Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78
    Denn die Streitgegenstände des durch das Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 9.72 - abgeschlossenen Rechtsstreits und dieses Verfahrens sind nicht identisch.

    Daß ihre Auslegung und Anwendung jedenfalls auch von qualitativen Maßstäben auszugehen hat, ergibt sich bereits aus folgenden Ausführungen in dem Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 9.72 -:.

  • Drs-Bund, 26.02.1971 - BT-Drs VI/1885
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.78
    Um eine derartige Zulagenorm handelt es sich bei der Vorbemerkung Nr. 4, die erlassen worden ist, um der "besonderen Verantwortung, Aufgabe und Beanspruchung dieses Personenkreises" durch die Einführung einer Stellenzulage gerecht zu werden (so die amtliche Begründung zum Entwurf eines 2. BBesGÄndG, BTDrucks. V/688, S. 3; vgl. auch den Schriftlichen Bericht des Innenausschusses zum Entwurf eines 1. BesVNG zu BTDrucks. VI/1885, S. 9 Nr. 1.13.5).
  • VGH Bayern, 06.04.2009 - 14 BV 07.1263

    Die Tätigkeit als Wärmebild- und Systemoperator in Hubschraubern der

    Da die Stellenzulage nach Nr. 6 Abs. 1 VorbemBBesO A/B - wie andere besoldungsrechtliche Stellenzulagen - seine rechtliche Grundlage in § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BBesG findet, setzt deren Gewährung gegenüber dem regelmäßigen Inhalt des jeweils besoldeten Amtes folglich die Übertragung und die Wahrnehmung ("entsprechende Verwendung") einer herausgehobenen Funktion voraus (vgl. BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88; Schwegmann/Summer, a.a.O., RdNr. 11c zu § 42 BBesG).

    Die Höherwertigkeit eines Dienstpostens ist nur dann gegeben, wenn er generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. BVerwG vom 24.10.1972 Buchholz 235 § 21 Nr. 10; BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88; BVerwG vom 24.1.1985 Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 = ZBR 1985, 197; BVerwG vom 23.5.1985 Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9; BVerwG vom 3.12.1993 Buchholz 240.1 Nr. 9; BVerwG vom 5.5.1995 BVerwGE 98, 192/194; BVerwG vom 21.3.1996 Buchholz 240.1 Nr. 17).

    In diesem Fall verbietet sich eine rein quantitative Betrachtungsweise (BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88; vgl. auch Nr. 42.3.5 Satz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz vom 11. Juli 1997, GMBl. S. 314).

    Vielmehr kommt es dann für die Zulageberechtigung entscheidend auf die qualitative Bedeutung der für die Zulage maßgebenden Funktion im Rahmen der Gesamtaufgaben des Dienstpostens an (BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88).

    Dabei kommt der Zuordnung seines Dienstpostens im Organisations- und Dienstpostenplan der Beklagten bei den so genannten "Flugbetriebsunterstützungsdiensten" keine entscheidende Rolle zu, denn maßgeblich ist insoweit allein der dienstliche Aufgabenbereich der dem Kläger übertragen worden ist und der sich aus seinem Dienstposten als WBO ergibt (vgl. BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88).

    Dem Kläger ist zwar zuzugeben, dass für diese Beurteilung nicht ausschließlich auf die Zeiten abgestellt werden kann, in welchen der Kläger als WBO im Hubschrauber im Einsatz und damit "in der Luft" ist, denn es liegt im Wesen der Tätigkeit eines WBO, dass eine solche Tätigkeit an Bord eines im Einsatz befindlichen Hubschraubers lediglich einen geringeren Teil des Dienstes ausmacht und die am Boden verbrachte Zeit gegenüber der reinen Flugzeit in der Luft weit überwiegt (vgl. BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88; BVerwG vom 24.10.1972 Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 10).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 17.90

    Feuerwehrzulage - Einsatzdienst - Brandbekämpfungsdienst - Hilfeleistungsdienst

    Wenn und solange der Beamte der Berufsfeuerwehr laufbahnentsprechend für den Einsatzdienst herangezogen wird, erhält das von ihm wahrgenommene Amt im funktionellen Sinne hierdurch seine besondere Prägung (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ).

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 9.84

    Anspruch des Vorstehers eines Hauptzollamtes auf Gewährung einer Polizeizulage -

    Denn die Gewährung einer Stellenzulage erfordert im Hinblick auf die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 BBesG grundsätzlich, daß der Dienstposten des Beamten durch die zulageberechtigende Funktion, hier durch die Zugehörigkeit zu der angeführten Beamtengruppe, geprägt ist (vgl. in diesem Zusammenhang auchUrteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 23.04

    Amtsangemessene Versorgung; ruhegehaltfähige Stellenzulage; Konkurrenzverhältnis

    Umfasst der Dienstposten verschiedenartige, für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen, so muss die herausgehobene Funktion, um deretwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen quantitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (z.B. Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 2; Urteil vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - BVerwGE 98, 192 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 24.95 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 17; Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 1.97 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 20).
  • VGH Bayern, 12.03.2012 - 14 BV 11.202

    Zur Frage, ob für die Tätigkeit als Wärmebild- und Systemoperator in

    Da die Stellenzulage nach Nr. 6 Abs. 1 VorbemBBesO A/B - wie andere besoldungsrechtliche Stellenzulagen - ihre rechtliche Grundlage in § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 BBesG findet, setzt ihre Gewährung gegenüber dem regelmäßigen Inhalt des jeweils besoldeten Amtes folglich die Übertragung und die Wahrnehmung ("entsprechende Verwendung") einer herausgehobenen Funktion voraus (vgl. BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88; Schwegmann/Summer, a.a.O., RdNr. 11c zu § 42 BBesG).

    Die Höherwertigkeit eines Dienstpostens ist nur dann gegeben, wenn er generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. BVerwG vom 24.10.1972 Buchholz 235 § 21 Nr. 10; BVerwG vom 26.6.1981 ZBR 1982, 88; BVerwG vom 24.1.1985 Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 8 = ZBR 1985, 197; BVerwG vom 23.5.1985 Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 9; BVerwG vom 3.12.1993 Buchholz 240.1 Nr. 9; BVerwG vom 5.5.1995 BVerwGE 98, 192/194; BVerwG vom 21.3.1996 Buchholz 240.1 Nr. 17).

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Diese Anforderungen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dahin ausgedrückt, daß die Zulageberechtigung einen Dienstposten voraussetzt, der generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt ist (vgl. etwa Urteile vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 4.72 - (Buchholz 235 § 21 Nr. 10 = RiA 1973, 135); vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - (Buchholz 235 § 42 Nr. 2); vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - (Buchholz a.a.O. Nr. 8 = ZBR 1985, 197); vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - (Buchholz a.a.O. Nr. 9); Beschluß vom 3. Dezember 1993 - BVerwG 2 B 95.93 - (Buchholz 240.1 Nr. 9)).
  • BVerwG, 16.07.1998 - 2 C 25.97

    Stellenzulagen im Besoldungsrecht, Voraussetzungen

    Auch aus der Natur oder der rechtlichen Ausgestaltung der Tätigkeit eines Nachprüfers von Luftfahrtgerät ergibt sich nicht, daß sie nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 20.90

    Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst - Stellenzulage - Brandbekämpfungsdienst -

    Wenn und solange der Beamte der Berufsfeuerwehr laufbahnentsprechend für den Einsatzdienst herangezogen wird, erhält das von ihm wahrgenommene Amt im funktionellen Sinne hierdurch seine besondere Prägung (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 23. Mai 1985 - BVerwG 6 C 121.83 - ).

    Dabei kommt es weder auf die Zahl der geleisteten Einsätze noch auf die Art und den Umfang der bei den einzelnen Einsätzen geleisteten bzw. zu leistenden Dienste entscheidend an (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 85.78 - ; vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 9.84 - ).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.1996 - 5 L 4155/95

    Stellenzulage; Fliegerische Tätigkeit; Gepräge des Aufgabenbereiches; Nachfliegen

    Falls der Dienstposten verschiedenartige für die Zulageberechtigung unterschiedlich zu beurteilende Funktionen umfaßt, muß die herausgehobene Funktion, um derentwillen die Stellenzulage gewährt wird, einen qualitativ besonders umfangreichen Teil der Gesamtaufgaben ausmachen (BVerwG, Urteil vom 2.6.1981 - 6 C 85.78 -. Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 2: Urteil vom 24.1.1985 - 2 C 9.84 -, ZBR 1985, 197: Urteil vom 23.5.1985 - 6 C 121.83 -, a.a.O.: Urteil vom 5.5.1995 - 2 C 13.94 -, Buchholz 240 § 42 BBesG Nr. 9).

    Das bedeutet zwar nicht, daß bei einem darunterliegenden Prozentsatz die Voraussetzungen niemals erfüllt wären; bei erheblicher qualitativer Bedeutung der für die Zulage maßgebenden Funktion im Rahmen der Gesamtaufgaben des Dienstpostens kann eine Prägung auch angenommen werden, wenn die Tätigkeit lediglich die Hälfte der Dienstaufgaben des Beamten oder Soldaten ausmacht (BVerwG, Urteil vom 26.6.1981 - 6 C 85.78 -, a.a.O.).

  • VG Kassel, 25.11.2013 - 1 K 203/13

    Fliegerstellenzulage bei Flugverbot

    Demnach ist die Rechtsansicht des Klägers insoweit zutreffend, als der Dienstposten bei qualitativer Betrachtung während der Dauer des Flugverbots generell durch die zulageberechtigende Funktion geprägt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - Az. 6 C 85/78 - BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - Az. 2 C 25/97 -).

    Anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Juni 1981 - Az. 6 C 85/78 -, juris).

  • BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83

    Umfang einer zulageberechtigenden Tätigkeit - Anspruch auf Gewährung einer Zulage

  • VG Würzburg, 29.01.2019 - W 1 K 18.1219

    Kein Anspruch auf frühere Ruhestandsversetzung - Position als stellvertretender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 1 A 2526/09

    Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung für die Auslegung der betroffenden

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94

    Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als

  • VG Würzburg, 16.04.2019 - W 1 K 19.19

    Keine Versetzung eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten

  • BVerwG, 08.11.1984 - 6 C 62.83

    Gewährung einer Erschwerniszulage - Bereitschaftsdienst eines Soldaten

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 64.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 65.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1993 - 5 L 1489/92

    Widerruf; Polizeizulage; Kur; Rückforderung; Verstoß gegen Bundesrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.1992 - 2 A 11734/91
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 B 5.86

    Voraussetzung für die Gewährung einer Stellenzulage - Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 B 63.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

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